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HKG § 57 Abs 6, B-VG Art 137

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5015/26/99 Heft 5015 v. 26.3.1999

( HKG § 57 Abs 6, B-VG Art 137 ) Die vom Bund gegenüber der Wirtschaftskammer als (Gegen-)Forderung zur eingehobenen Kammerumlage geltend gemachten Außenhandelsförderungsbeiträge können für sich nicht mit einer Klage nach Art 137 B-VG geltend gemacht werden. VfGH A-17/96 v. 15.06.1998.

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