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Gesicherte Ansprüche von Lehrlingen bei Austritt im Konkurs

ArbeitsrechtARD 5015/3/99 Heft 5015 v. 26.3.1999

( IESG § 3 Abs 1, ASVG § 11 Abs 1 ) Auch bei einem Lehrling, der im Konkurs des Arbeitgebers seinen vorzeitigen Austritt erklärt, zählen die Dienstgeberbeiträge von auf nach Beendigung des Lehrverhältnisses entfallenden Entgeltansprüchen (Kündigungsentschädigung) nicht zu den gesicherten Ansprüchen.

OGH 8 Ob S 322/98f v. 22.12.1998

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