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BAO § 303 Abs 1

Lohnsteuer und AbgabenARD 5013/22/99 Heft 5013 v. 19.3.1999

( BAO § 303 Abs 1 ) Dem Umstand, dass und wann die Abgabenbehörde von der Unrichtigkeit von Zollanmeldungen Kenntnis erlangt hat, kommt für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Wiederaufnahme des Verfahrens keinerlei Maßgeblichkeit zu. VwGH 96/16/0158 v. 28.09.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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