( ASVG § 273, § 253d ) Liegen die Voraussetzungen für Berufsunfähigkeit nicht vor und wird ein diesbezügliches Klagebegehren daher in erster Instanz abgewiesen, kann im Berufungsantrag die Abänderung dieser Entscheidung auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit auch dann nicht begehrt werden, wenn die Voraussetzungen für dieselbe vorlägen.
OGH 10 Ob S 154/98i v. 28.04.1998