( AngG § 26, ABGB § 863 ) Eine Austrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden und kann daher auch schlüssig erfolgen. OGH 9 Ob A 141/98w v. 21.10.1998.
( AngG § 26, ABGB § 863 ) Eine Austrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden und kann daher auch schlüssig erfolgen. OGH 9 Ob A 141/98w v. 21.10.1998.