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AngG § 26, ABGB § 863

ArbeitsrechtARD 5013/11/99 Heft 5013 v. 19.3.1999

( AngG § 26, ABGB § 863 ) Eine Austrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden und kann daher auch schlüssig erfolgen. OGH 9 Ob A 141/98w v. 21.10.1998.

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