( ABGB § 1330 ) Durch mangelhaft anonymisierte Zeitungsartikel über die unzureichende Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers können Persönlichkeitsrechte verletzt werden, wofür Schmerzengeld gebührt.
Bundesarbeitsgericht/BRD 8 AZR 735/97 v. 18.02.1999
( ABGB § 1330 ) Durch mangelhaft anonymisierte Zeitungsartikel über die unzureichende Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers können Persönlichkeitsrechte verletzt werden, wofür Schmerzengeld gebührt.
Bundesarbeitsgericht/BRD 8 AZR 735/97 v. 18.02.1999