Regierungsvorlage; 1587 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. d. NR XX. GP
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Art 7 der Regierungsvorlage eines Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwABeG; siehe ARD 5008/1/99) sieht im Wesentlichen nachstehende Änderungen vor: