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BewG § 11 Abs 1

Lohnsteuer und AbgabenARD 5010/18/99 Heft 5010 v. 9.3.1999

( BewG § 11 Abs 1 ) Die Bewertung eines allfälligen Nutzungsrechtes im Rahmen des Einheitswertes des Betriebsvermögens kann auch höher sein als die Werterhöhung durch diese Investitionen im Rahmen einer Wertfortschreibung des Grundvermögens. VwGH 97/13/0044 v. 04.11.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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