( ASVG § 255 Abs 3 ) Aus der Berufsbezeichnung „Kanalbauarbeiter“ allein lässt sich keine auf einen bestimmten Lehrberuf hinweisende Tätigkeit entnehmen. OGH 10 Ob S 357/98t v. 10.11.1998.
( ASVG § 255 Abs 3 ) Aus der Berufsbezeichnung „Kanalbauarbeiter“ allein lässt sich keine auf einen bestimmten Lehrberuf hinweisende Tätigkeit entnehmen. OGH 10 Ob S 357/98t v. 10.11.1998.