vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AngG § 20, § 29, ABGB § 914

ArbeitsrechtARD 5010/6/99 Heft 5010 v. 9.3.1999

( AngG § 20, § 29, ABGB § 914 ) Mit der Zustimmung eines Arbeitnehmers zu einer verkürzten Kündigungsfrist ist auch ein Verzicht auf Kündigungsentschädigung bis zum Ende der vertragsgemäßen Kündigungsfrist verbunden, weil andernfalls eine solche Vereinbarung für den Arbeitgeber sinnlos wäre; er hätte den Arbeitnehmer einfach kündigen und auf seine weiteren Dienste verzichten können. OGH 8 Ob A 187/98b v. 22.12.1998.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!