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BAO § 288 Abs 1 lit d

Lohnsteuer und AbgabenARD 5009/23/99 Heft 5009 v. 5.3.1999

( BAO § 288 Abs 1 lit d ) Sind die in einem unbegründeten Bescheid angeführten Besteuerungsgrundlagen nicht mit bestimmten Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens nachvollziehbar verknüpft, ist dieser Verfahrensmangel vom Gerichtshof als Rechtswidrigkeit aufzugreifen. VwGH 93/13/0281 v. 30.09.1998. (Bescheid aufgehoben)

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