( EStG § 15 Abs 1 ) Verpflichtet sich ein Arbeitgeber im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs zu einer Spendenzahlung, ohne dass der Arbeitnehmer auf die Person des Spendenempfängers Einfluss nehmen kann, enthält diese Vereinbarung noch keine zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führende Lohnverwendungsabrede. Bundesfinanzhof/BRD XI R 18/98 v. 23.09.1998. (Betriebs-Berater 1999/197, Heft 4)