vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schadenersatz wegen Diskriminierung bei der Stellenbewerbung

ArbeitsrechtARD 5005/7/99 Heft 5005 v. 19.2.1999

( GlbG § 2a Abs 9 ) Wird eine Frau bei einer Stellenbewerbung gegenüber einem männlichen Bewerber diskriminiert, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, wenn ein besser qualifizierter Arbeitnehmer angestellt wurde bzw. vom Arbeitgeber glaubhaft gemacht wird, dass ihre individuelle Konstitution für die mit der ausgeschriebenen Stelle verbundene schwere Arbeit nicht ausgereicht hätte bzw. dass damit für Frauen verbotene Nachtarbeit verbunden gewesen wäre.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte