( BAO § 303 Abs 4 ) Ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren stellt grundsätzlich kein Hindernis für eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens dar. VwGH 93/13/0061 v. 30.09.1998. (Beschwerde abgewiesen)
( BAO § 303 Abs 4 ) Ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren stellt grundsätzlich kein Hindernis für eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens dar. VwGH 93/13/0061 v. 30.09.1998. (Beschwerde abgewiesen)