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Ktn. LAO § 203

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5003/39/99 Heft 5003 v. 12.2.1999

( Ktn. LAO § 203 ) Ist an einen Miteigentümer kein erstinstanzlicher Abgabenbescheid über einen ergänzenden Wasseranschlussbeitrag ergangen, kann die Erhebung einer Berufung nicht als Beitritt zur Berufung (§ 203 Abs 1 Ktn. LAO) verstanden werden. VwGH 98/17/0089, AW 98/17/0008 v. 17.08.1998. (Bescheid aufgehoben)

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