( AngG § 30, § 31, § 29 ) Tritt ein Arbeitgeber unberechtigt noch vor Dienstantritt des Arbeitnehmers vom befristeten Dienstvertrag zurück, bleibt der Anspruch des Arbeitnehmers auf das für 3 Monate gebührende Entgelt beschränkt.
OGH 8 Ob A 53/98x v. 17.09.1998