BMF v. 10.12.1998
Die Zahlung eines Baukostenzuschusses hat in Hinblick auf die bei Ausübung der Kaufoption erfolgende Anrechnung auf den späteren Kaufpreis wirtschaftlich jedenfalls den Charakter einer Akontozahlung auf den späteren Kaufpreis, was grundsätzlich eine Erfassung im Rahmen des § 30 EStG nahe legt, sofern nicht in der Veräußerung eine gewerbliche Tätigkeit (§ 23 EStG) gesehen werden müsste.