( EStG § 37, § 24 ) Die Betriebsveräußerung in Zusammenhang mit der Zuerkennung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit unterliegt dann nicht dem begünstigten Hälftesteuersatz, wenn der Pensionist noch imstande ist, irgendeinem Erwerb nachzugehen.
VwGH 98/13/0104 v. 04.11.1998