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Fahrtkostenersatz für Fahrten zur Heilbehandlung

SozialversicherungARD 5001/15/99 Heft 5001 v. 5.2.1999

( ASVG § 135 Abs 4, Satzung NÖ GKK § 42 Abs 5 Z 2 ) Dass für einen Versicherten kein Anspruch auf Reise-(Fahrt-)kostenersatz besteht, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Behandlungsstelle 20 km nicht übersteigt, verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.

OGH 10 Ob S 284/98g v. 01.09.1998

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