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Arbeitszeit und Mehrstundenanspruch von Piloten

ArbeitsrechtARD 5001/10/99 Heft 5001 v. 5.2.1999

( AZG § 1 Abs 2 Z 7, ABGB § 1152 ) Die Arbeitszeit von Piloten kann durch die in einem Flugbetriebshandbuch (Flight Operations Manual = FOM) enthaltenen, von der Aufsichtsbehörde genehmigten Flug- und Dienstzeiten festgelegt sein, so dass auch bei Überschreiten einer 40-Stunden-Woche durch Flug-, Reise- und Stand-by-Zeiten kein Anspruch auf Überstundenentgelt besteht.

OGH 9 Ob A 249/98b v. 25.11.1998

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