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FinStrG § 33 Abs 1, § 33 Abs 2 lit a

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4984/30/98 Heft 4984 v. 24.11.1998

( FinStrG § 33 Abs 1, § 33 Abs 2 lit a ) Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung wegen unterlassener USt-Voranmeldung ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung durch Unterlassung der USt-Erklärung wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für denselben Zeitraum kein Hindernis entgegensteht, weil in einem solchen Fall die erste Tathandlung als eine - durch die Ahndung nach § 33 Abs 1 FinStrG - nachbestrafte Vortat zu betrachten ist. VwGH 97/13/0106 v. 15.07.1998. (Bescheid aufgehoben)

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