Bei Behandlung des AbgÄG im Finanzausschuss v. 18. 11. 1998 entfiel bei den Änderungen im EStG (ARD 4983/1/98) bei der Jubiläumsgeldrückstellung die verpflichtende Wertpapierdeckung für 50% der Rückstellung; weiters muss keine schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Zusage vorliegen, wenn sie auf Grund eines Kollektivvertrages oder einer Betriebsvereinbarung gewährt wird. Weiters wird der Lehrlingsfreibetrag für die Einstellung eines Lehrlings ab dem 1. 6. 1998 bis 31. 12. 1999 auch dann gewährt, wenn es sich um einen Lehrling nach dem land- und forstwirtschaftlichen BAG handelt. Ausschussbericht; 1505 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. des NR XX GP.