vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schriftlichkeit von Witwerpensionsantrag

SozialversicherungARD 4983/14/98 Heft 4983 v. 20.11.1998

( ASVG § 86 Abs 3, § 223 Abs 1, § 361, AVG § 13 Abs 2 ) Wird ein Antrag auf Witwerpension bei einer diesbezüglichen Vorsprache bei der Gebietskrankenkasse nicht schriftlich eingebracht, wird durch die bloße Vorsprache die 6-monatige Frist für den Stichtag nicht gewahrt.

OGH 10 Ob S 320/98a v. 13.10.1998

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte