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Telefonkostenersatz für Außendienstmitarbeiter

SozialversicherungARD 4983/12/98 Heft 4983 v. 20.11.1998

Die Ergebnisse des Lohnsteuerprotokolls 1998 schlagen sich nunmehr auch in der Vorgangsweise der Gebietskrankenkasse nieder. Wie schon die Rechtsansicht des BMF zur Frage der Reisekosten bei Dienstreisen (siehe ARD 4951/21/22/98) zu einer gleichen Vorgangsweise der Kassen geführt hat (siehe ARD 4974/10/98), wurde bei einer Besprechung im HVSVT v. 6. 10. 1998 nun auch die bisherige Vorgangsweise der beitragsrechtlichen Behandlung pauschaler Telefonkostenersätze für Außendienstmitarbeiter bis zu S 200,- verworfen und der lohnsteuerlichen Behandlung angeglichen (siehe ARD 4950/26/98). Dies bedeutet, dass ab sofort auch für die SV-Pflicht solche Pauschalien jedenfalls beitragspflichtig sind. (HVSVT)

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