Die Ergebnisse des Lohnsteuerprotokolls 1998 schlagen sich nunmehr auch in der Vorgangsweise der Gebietskrankenkasse nieder. Wie schon die Rechtsansicht des BMF zur Frage der Reisekosten bei Dienstreisen (siehe ARD 4951/21/22/98) zu einer gleichen Vorgangsweise der Kassen geführt hat (siehe ARD 4974/10/98), wurde bei einer Besprechung im HVSVT v. 6. 10. 1998 nun auch die bisherige Vorgangsweise der beitragsrechtlichen Behandlung pauschaler Telefonkostenersätze für Außendienstmitarbeiter bis zu S 200,- verworfen und der lohnsteuerlichen Behandlung angeglichen (siehe ARD 4950/26/98). Dies bedeutet, dass ab sofort auch für die SV-Pflicht solche Pauschalien jedenfalls beitragspflichtig sind. (HVSVT)