vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BDG § 92 Abs 1 Z 4

ArbeitsrechtARD 4983/9/98 Heft 4983 v. 20.11.1998

( BDG § 92 Abs 1 Z 4 ) Ein Gerichtsvollzieher, der - unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes - ihm dienstlich anvertrautes Geld (hier: gepfändetes Bargeld) zum Nachteil jener, zu deren Gunsten er es einzutreiben hat, einbehält, ist grundsätzlich als Beamter nicht mehr tragbar, weil durch eine derartige Straftat nicht nur das Vertrauensverhältnis zu seinen Vorgesetzten, sondern auch das Vertrauen der Allgemeinheit zerstört wird. VwGH 97/09/0183 v. 29.10.1997. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte