( ABGB § 1154 ) Die Bezeichnung „aus bestehenden und bestandenen Dienstverhältnissen“ in einer Betriebspensionsvereinbarung schließt schon begrifflich aus, in Anrechnungsbestimmungen Bezüge aus Werkverträgen oder freien Dienstverträgen einzubeziehen. ASG Wien 9 Cga 55/97s v. 21.10.1997, Berufung erhoben.