( BAO § 303 Abs 4 ) Im Recht auf fehlerfreie Handhabung des bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens auszuübenden Ermessens wird der Steuerpflichtige mit einem Bescheid, der über die Zurückweisung eines Devolutionsantrages abspricht, jedoch keinen Abspruch über eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens enthält, nicht verletzt. VwGH 98/14/0077 v. 23.06.1998. (Beschwerde abgewiesen)