( BAO § 252 ) Wurde die Feststellung, dass ein Steuerpflichtiger Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt hat, im - unbekämpft gebliebenen - Gewinnfeststellungsbescheid getroffen, können Einwendungen gegen die in diesem Grundlagenbescheid vorgenommene Qualifizierung der in Rede stehenden Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb mit einer Berufung gegen den von diesem Grundlagenbescheid abgeleiteten Abgabenbescheid nicht wirksam vorgebracht werden. VwGH 97/13/0186 v. 27.05.1998. (Beschwerde abgewiesen)