(KV-Handel) Für die Handelsangestellte n werden die KV-Gehälter und die Lehrlingsentschädigungen ab 1. 1. 1999 um 2,2% erhöht. Überzahlungen sind aufrecht zu erhalten. In den Rahmenbestimmungen des KV für die Handelsangestellten treten keine Änderungen ein.