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Lehrverhältnis und Betriebsübergang

ArbeitsrechtARD 4982/3/98 Heft 4982 v. 17.11.1998

( AVRAG § 3 Abs 1, BAG § 2 Abs 9 ) Lehrlinge sind bei einem Betriebsübergang auch dann zu übernehmen, wenn der Erwerber über keine entsprechende Lehrberechtigung verfügt.

OGH 9 Ob A 193/98t v. 07.10.1998

in Bestätigung von OLG Wien 9 Ra 411/97w v. 20. 3. 1998 = ARD 4943/6/98, womit ASG Wien 15 Cga 16/96y v. 18. 9. 1997 = ARD 4891/7/97 abgeändert wurde

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