( ZPO § 1, § 157 ) Die Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses mit einer voll beendeten, daher nicht mehr existierenden und somit auch nicht parteifähigen GmbH kommt nicht in Betracht, wenn die Klage der beklagten Gesellschaft niemals zugestellt wurde. OGH 9 Ob A 17/98k v. 11.03.1998.