( ASVG § 273, § 255 ) Ein Verkäufer in einer Tabaktrafik, dessen Tätigkeit ausschließlich auf die Ausgabe von Waren und das Inkasso beschränkt ist, kann nicht den Berufsschutz eines Handelsangestellten in Anspruch nehmen.
OGH 10 Ob S 205/98i v. 18.08.1998