( EStG § 4 Abs 4, § 20 Abs 1 ) Eine freiwillige Abfertigung an Angehörige hält einem Fremdvergleich nicht stand, wenn diese freiwillige Zuwendung nicht einer generellen „betrieblichen Übung“ entspricht.
VwGH 93/15/0051 v. 10.09.1998
( EStG § 4 Abs 4, § 20 Abs 1 ) Eine freiwillige Abfertigung an Angehörige hält einem Fremdvergleich nicht stand, wenn diese freiwillige Zuwendung nicht einer generellen „betrieblichen Übung“ entspricht.
VwGH 93/15/0051 v. 10.09.1998