( ASVG § 4 Abs 4, § 49 Abs 7 ) Das telefonische Akquirieren von Zeitschriftenabonnements auf Grund zur Verfügung gestellter Telefonlisten ist unter dem Begriff „Vertreiben von Zeitschriften“ zu subsumieren und als freier Dienstvertrag anzusehen.
BMAGS 120.552/2-7/98 v. 12.06.1998