( KV-Handel, ABGB § 1486 ) Die außerordentliche Revision gegen das Urteil des OLG Wien 8 Ra 344/97k v. 12. 12. 1997 = ARD 4939/32/98, betreffend Verjährung von Entgeltansprüchen nach dem KV f. die Handelsangestellten Österreichs, wurde zurückgewiesen. OGH 9 Ob A 80/98z v. 10.06.1998.