vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Risikohaftung bei Kfz-Unfall auf Dienstfahrt mit Privat-Kfz

BetriebswichtigesARD 4977/25/98 Heft 4977 v. 28.10.1998

( ABGB § 1014, DHG § 2 Abs 1 ) Auch das Vermeiden des Überfahrens von noch kleineren Tieren als Hasen, wie Igeln oder Kröten, bei dienstlichen Autofahrten stellt eine „schadensgeneigte Tätigkeit“ dar, bei der es unbillig erscheint, das Unfallrisiko allein dem Arbeitnehmer aufzubürden.

ASG Wien 18 Cga 2/97p v. 24.03.1998, rk.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte