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IREG § 11

Betriebswichtige GesetzeARD 4977/4/98 Heft 4977 v. 28.10.1998

( IREG § 11 ) Dem Verein Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer (ISA) wird ab 1. 4. 1999 die Stellung eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbandes zuerkannt. Verordnung des BMJ; BGBl II 1998/323, ausgegeben am 16. 9. 1998.

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