Kundmachung der BMAGS betreffend die Erhöhung der Zahl der entschädigungsfähigen Schlechtwetterstunden infolge besonders starker Arbeitsbehinderung durch außerordentliche Witterungsverhältnisse im Wettergebiet 2 um 16 Erhöhungsstunden, in den Wettergebieten 4 und 8 um jeweils 8 Erhöhungsstunden für die Sommerperiode 1998, das ist vom 1. 5. 1998 bis 31. 10. 1998. BMAGS 33.208/12-2/98 v. 09.10.1998. (WrZ v. 20. 10. 1998)