Ausschüttungsfiktion des § 32 Z 3 EStG versus Einlagenrückzahlung im Sinne des § 4 Abs 12 EStG
BMF v. 28. 9. 1998
Das BMF interpretiert die Vorschriften des § 4 Abs 12 EStG 1988 über die Einlagenrückzahlungen und des § 32 Z 3 EStG 1988 über die Nachversteuerung nach einer Kapitalberichtigung dahingehend, dass die zuletzt genannte Regelung die speziellere darstellt, die zwingend anzuwenden ist.