( ASVG § 236 ) Durch Zeiten einer längeren Strafhaft können größere Lücken im Versicherungsverlauf entstehen, die nur in Ausnahmefällen zu schließen sind. OGH 10 Ob S 60/98s v. 09.02.1998.
( ASVG § 236 ) Durch Zeiten einer längeren Strafhaft können größere Lücken im Versicherungsverlauf entstehen, die nur in Ausnahmefällen zu schließen sind. OGH 10 Ob S 60/98s v. 09.02.1998.