( UrlG § 2 Abs 2, § 19 ) Die rückwirkende Anknüpfung der Neuregelung des UrlG hinsichtlich der Nichtaliquotierung der Urlaubsentschädigung im Falle von entgeltfreien Dienstzeiten an jene Urlaubsjahre, die ab dem 1. 1. 1994 beginnen, ist sowohl unter dem Gesichtspunkt der Gravität des Eingriffs als auch unter jenem seiner sachlichen Rechtfertigung verfassungsrechtlich unbedenklich.