( Wr. SHG § 8 Abs 1 ) Hält sich die Ehefrau eines Sozialhilfeempfängers auf den Philippinen auf, besteht keine Familiengemeinschaft, so dass daher bei Bemessung der Hilfe zum Lebensunterhalt eine Richtsatzerhöhung für Mitunterstützte nicht zusteht. VwGH 97/08/0058 v. 03.06.1997. (Beschwerde abgewiesen)