( ASVG § 107, ASGG § 65 Abs 1 ) Ein Versicherungsträger kann zu Unrecht erbrachte Geldleistungen auf Grund der einschlägigen Rückforderungsnormen (hier: § 72 BSVG) zurückfordern, auch wenn die Leistungen (Pflegegeld) im Wege der Legalzession an einen Sozialhilfeträger erbracht wurden. Eine gerichtliche Geltendmachung dieses Anspruchs setzt die vorausgegangene Erlassung eines Bescheides gegen den Zahlungsempfänger voraus. OGH 10 Ob S 95/97m v. 27.01.1998.