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BAO § 200, § 208, § 209

Lohnsteuer und AbgabenARD 4975/12/98 Heft 4975 v. 20.10.1998

( BAO § 200, § 208, § 209 ) Die Verjährung für die endgültige Abgabenfestsetzung beginnt keinesfalls vor der Erlassung des vorläufigen Abgabenbescheides, auch wenn schon vorher festgestanden wäre, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit (hier: Haflingerzucht) keine Einkunftsquelle darstellt.

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