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Antragsfrist für Verlustveranlagung

Lohnsteuer und AbgabenARD 4975/11/98 Heft 4975 v. 20.10.1998

( EStG § 41 Abs 2 ) Die Frist für einen Antrag auf Durchführung einer Verlustveranlagung wird durch eine bloße Anzeige zur Einkunftsquelleneigenschaft einer Vermietungstätigkeit nicht gewahrt.

VwGH 94/14/0089 und VwGH 94/14/0090 v. 21.07.1998

Der Antrag auf Durchführung einer Verlustveranlagung ist an keine Form gebunden. Es ist jedoch ein - wenn auch implizierter - Antrag gemäß § 41 Abs 2 EStG erforderlich.

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