( EStG § 41 Abs 2 ) Die Frist für einen Antrag auf Durchführung einer Verlustveranlagung wird durch eine bloße Anzeige zur Einkunftsquelleneigenschaft einer Vermietungstätigkeit nicht gewahrt.
VwGH 94/14/0089 und VwGH 94/14/0090 v. 21.07.1998
Der Antrag auf Durchführung einer Verlustveranlagung ist an keine Form gebunden. Es ist jedoch ein - wenn auch implizierter - Antrag gemäß § 41 Abs 2 EStG erforderlich.