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Arbeitnehmerforderungen im Konkurs

ArbeitsrechtARD 4975/6/98 Heft 4975 v. 20.10.1998

( KO § 46 Abs 1 Z 3 ) Arbeitnehmeransprüche auf laufendes Entgelt (einschließlich Sonderzahlungen) für zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung noch nicht erbrachte Dienstleistungen sind, unabhängig von ihrer Fälligkeit, keine Konkurs-, sondern Masseforderungen.

OLG Wien 7 Ra 160/98w v. 12.08.1998,Revision unzulässig

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