( UStG § 1 Abs 1 Z 2 lit a ) Bei Aufgabe eines Betriebes wird ein Eigenverbrauch verwirklicht, wobei der Zeitpunkt des so verwirklichten Eigenverbrauchs idR mit der Betriebsaufgabe im Sinne des EStG zusammenfällt. Vom Fortbestand der Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG kann dann ausgegangen werden, wenn der Unternehmer erklärt, er werde nach der formalen Betriebseinstellung oder nach der Aufgabe der bisher ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit mit der vorhandenen Betriebseinrichtung anderweitig unternehmerisch tätig werden. VwGH 96/15/0009 v. 28.05.1998. (Bescheid aufgehoben)