vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 2

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4973/32/98 Heft 4973 v. 13.10.1998

( GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 2 ) Loggien (anders als offene Balkone) und Windfänge sind bei der Beurteilung als Arbeiterwohnstätte zur Nutzfläche zu rechnen. VwGH 98/16/0151 v. 02.07.1998. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte