( EFZG § 4 Abs 1 ) Eine generelle Anordnung der Vorlage einer Krankenstandsbestätigung im Falle einer Erkrankung ersetzt nicht die für den Verlust des Entgeltanspruchs vorgesehene Anordnung im Einzelfall.
OLG Wien 8 Ra 382/97y v. 13.02.1998
( EFZG § 4 Abs 1 ) Eine generelle Anordnung der Vorlage einer Krankenstandsbestätigung im Falle einer Erkrankung ersetzt nicht die für den Verlust des Entgeltanspruchs vorgesehene Anordnung im Einzelfall.
OLG Wien 8 Ra 382/97y v. 13.02.1998